Wir setzen uns für Sie ein!
In unserer Einrichtung werden die besonderen Interessen und die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen gemäß dem Sozialgesetzbuch IX durch unsere Schwerbehindertenvertretung gewahrt.
Wir stellen sicher, dass die Schwerbehindertenvertretung ihre Tätigkeit ausüben kann und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Bei Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung wird die Schwerbehindertenvertretung in besonderem Maße eingebunden.
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist die Interessenvertretung der Mitarbeitenden nach dem kirchlichen Arbeitsrecht. Das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG.EKD) – als kirchliches Gesetz – regelt die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitenden.
Die MAV in der Wohnstätte St. Josef besteht aus fünf Mitarbeitenden und wird alle 4 Jahre gewählt (zuletzt im Mai 2022).
Jelle Steffen (Vorsitzender)
Felicitas Hallermann (Stellvertretende Vorsitzende)
Sören Kellermann
Tobias Rose
Jutta Aust