Die UN-Konvention verknüpft den Gleichbehandlungsgrundsatz für Menschen mit Behinderungen unter anderem mit dem wichtigen Lebensbereich des Wohnens.
Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, „ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten."